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Informationen für Teilnehmer eines Betriebes

Abrechnung

Die Kosten für die Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung trägt in der Regel der Unfallversicherungsträger des jeweiligen Betriebes. Hierfür ist ein gesondertes Formular nötig.

Ausgeschlossen hiervon sind Schüler und Praktikaten.
 

Was beinhaltet der Kurs für Betriebliche Teilnehmer?

Der Kursinhalt ist nach DGUV Grundsatz 304-001 festgelgt, somit besteht dieser aus 405 min unterricht sowie mehrern Pausen.

Nicht enthalten sind Verpflegung und Produkte die nach einem Kurs zum erwerb angeboten werden

Reicht eine einmalige Teilnahme damit ich Ersthelfer bin?

Ja, sobald die Erste-Hilfe Ausbildung erfolgreich absolviert wurde ist man Betrieblicher Ersthelfer.

Um dies Aufrecht zu erhalten sind alle 2 Jahre Erste-Hilfe Fortbildungen nötig, welche das bereits gelernte Wiederholfen und vertiefen sollen.

Formular für die Abrechnung Betrieblicher Teilnehmer
(Bitte vor Teilnahme die grün umrandeten Felder durch den Betrieb Ausfüllen lassen!)

Für

Führerscheine

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